Branche - von Redaktion

Bahn und BVMB vereinbaren Kooperationskodex

Partner wollen Zusammenarbeit verbessern

Bonn – Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) hat zusammen mit der DB Netz AG und der DB Station&Service AG einen Meilenstein gesetzt: Sie haben einen Kodex der guten Zusammenarbeit vereinbart. Der Kodex wurde im Rahmen der Jahrestagung des Ar-beitskreises Bahn der BVMB von Prof. Dr. Rompf, Vorstand Netzplanung und Großprojekte der DB Netz AG, Marcus Herwarth, Präsidiumsmitglied der BVMB und Ge-schäftsführer Gleisinfrastrukturbau der Leonhard Weiss GmbH & Co. KG sowie von Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB, unterzeichnet.

Mit dem Kodex verfolgen die Parteien das Ziel, die Zusammenarbeit in der Bauabwicklung und die dafür notwendige partnerschaftliche Kommunikation und Kooperation kontinuierlich zu verbessern. Das gilt vor allem auch für Projekte, bei denen erhöhte Realisierungsrisiken erwartet werden oder die während der Bauausführung auftreten können. Vorab hatten die Deutsche Bahn und die Bauwirtschaft konkrete, vorbildliche Projekte identifiziert und an diesen gemeinsam mit den Projektleitern herausgearbeitet, welche Punkte für eine erfolgreiche Projektrealisierung maßgeblich sind.
Der Fokus liegt hier auf der kooperativen Zusammenarbeit der verantwortlichen Projektleitungen von Auftraggeber und Auftragnehmer in der Phase der Bauabwicklung. Der Kodex der guten Zusammenarbeit setzt keine bestehenden Prozesse außer Kraft, sondern soll Leitlinien für eine gemeinsame Kultur bei der Projektdurchführung benennen, um letztendlich eine erfolgreiche Projektabwicklung zu gewährleisten.

Damit dies gelingen kann, verpflichten sich die Projektleitungen von Auftraggeber und Auftragnehmern bereits zum jeweiligen Projektstart zu einer offenen und transparenten Zusammenarbeit. Dazu gehört, dass die Partner im Projektstartgespräch alle technischen, wirtschaftlichen und bauzeitbezogenen Risiken, die sie zu diesem Zeitpunkt bei diesem Projekt sehen, benennen und gemeinsam Lösungen entwickeln und vereinbaren. Ziel ist es, hierdurch Risiken zu minimieren. Sodann vereinbaren die Partner Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen und legen die Spielregeln der Kommunikation, Dokumentation und Eskalation sowie Fristen dazu fest. Ein Projekt soll erst dann starten, wenn eine einvernehmliche projektbezogene Klärung herbei geführt wurde

von Redaktion

Erschienen in Ausgabe: Dezember 2017/Januar 2018 | Seite 3

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