Baupolitik -

Bauverbände wettern gegen Aufzeichungspflicht

HDB-Präsident nennt Vorgehen von Ministerin Nahles „unredlich“

DBU/Berlin – Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft üben harsche Kritik an der Aufzeichnungspflicht zum gesetzlichen Mindestlohn. Es sei geradezu absurd eine Verdienstgrenze von 2.958 Euro für die Aufzeichnungspflicht anzusetzen, sagten Prof. Thomas Bauer, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), und Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. „Selbst wenn man von einer regelmäßigen 60 Stunden-Woche ausgeht – das wäre bereits Ausbeutung –, kommt man nur auf einen Monatslohn von etwas über 2.200 Euro. Dieses Gehalt hätte als Obergrenze ausgereicht“, sagte Verbandspräsident Bauer.

Damit wenden sich die beiden Spitzenverbände gegen Regelungen, die im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vom SPD-geführten Bundesarbeitsministerium erlassen wurden. Konkret geht es um eine Verordnung vom 29. Dezember 2014. Diese sieht zur Überwachung des Mindestlohns vor, dass alle Beschäftigten ihre geleisteten Arbeitsstunden dokumentieren müssen.
Mit deutlicher Ironie sagte HDB-Präsident Bauer: „Die wirtschaftserfahrene Arbeitsministerin Nahles (SPD) selbst hatte zuerst sogar noch 4.500 Euro als Obergrenze vorgeschlagen. Am besten wäre es natürlich gewesen, wenn man gleich 6.324 Euro angesetzt hätte. Denn das würde man verdienen, wenn man 24 Stunden am Tag bei 31 Tagen pro Monat arbeitet – und den Mindestlohn dafür bekommt.“

Anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz forderten die beiden Bau-Spitzenverbände eine sofortige Korrektur dieser Regelung. „Man hat sich hier von den Gewerkschaften total aufs Glatteis führen lassen. In Wahrheit ist die Regelung ein Überstundenzuschlagsdurchsetzungsgesetz. Das hätte man aber korrekterweise auch so sagen müssen, dass hier ein weiteres Thema der Koalition von hinten auf die Abarbeitungsliste kam“, so ZDB-Präsident Loewenstein.
HDB-Präsident Prof. Bauer nannte das Vorgehen der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles „unredlich“.

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