Baupolitik -
Bauwirtschaft übt harsche Kritik am Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht
Verquickung mit kaufrechtlicher Mängelhaftung aufheben. Weitere Verzögerungen vermeiden
DBU/Berlin – Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie üben scharfe Kritik am aktuellen Entwurf zur Reform des Bauvertragsrechts. Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium verknüpfe zwei Themen miteinander, „die in keiner sachlichen Verbindung zueinander stehen“, sagte Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB).
Konkret geht es den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft darum, die Neuregelung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, die so genannten Aus- und Einbaukosten, nicht mit der Bauvertragsrechtsreform zu verbinden. „Wir fordern, die Reform der Aus- und Einbaukosten von der des Bauvertragsrechts abzutrennen und separat zu behandeln“, so ZDB-Präsident Loewenstein auf einer Pressekonferenz in Berlin, die der ZDB und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) gemeinsam zum Jahresauftakt abgehalten haben.
Verzögerung durch Verknüpfung
HDB und ZDB drängen schon längere Zeit auf eine Reform der kaufrechtlichen Mängelhaftung (Ein- und Ausbaukosten). Die Verbände sprechen von einem „für die Praxis bedeutsamen Gesetzesvorhaben“. Eventuelle Verzögerungen wollen die Verbände unbedingt vermeiden. Durch die Verknüpfung mit „der umstrittenen Reform des Bauvertragsrechts“ drohe jedoch eine erhebliche Verzögerung oder gar ein Scheitern, so Loewenstein, und beides sei „angesichts der praktischen Bedeutung und der wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Bauunternehmen nicht hinnehmbar.“
Koalition überstützt Vorhaben
Konkret fordern Hauptverband und Zentralverband das aktuelle Gesetz zu den Ein- und Ausbaukosten dahingehend zu ändern, dass die ausführenden Bauunternehmen nicht mehr länger für Produktmängel der Hersteller haften müssen. HDB und ZDB wissen bei diesem Vorhaben die Bundesregierung auf ihrer Seite. CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Anders stellt sich die Situation bei der Reform des Bauvertragsrechts dar. Hier sehen die Spitzenverbände einen grundsätzlichen Überarbeitungsbedarf des Gesetzentwurfs. Dieser gehe „einseitig zu Lasten der Bauunternehmen und erschwere das Bauen in Deutschland ganz erheblich“, so Loewenstein.
Besonders an zwei Punkten entzündet sich die Kritik der Baubranche. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Abschlagszahlungen „unter erschwerten Bedingungen und gegebenenfalls erst nach Beweis- und Gerichtsverfahren“ an die Bauunternehmer zu leisten sind. Zum anderen soll, laut Entwurf, „der Bauherr nach Vertragsschluss einseitig die Vereinbarungen zur Bauausführung und zur Bauzeit ändern dürfen“, kritisiert Loewenstein. Die Verbände lehnen diese Gesetzespläne mit „großem Nachdruck“ ab.
Erschienen in Ausgabe: Februar 2016 | Seite 1