von Jasch Zacharias
Bauwirtschaft warnt vor mehr Halteverboten in Innenstädten
Bundesrat debattiert Verschärfung der Straßenverkehrsordnung - ZDB kritisiert Behinderung der Bautätigkeit
DBU/ Berlin - Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) warnt vor einer Expansion von Halteverbotszonen sowie Radschutzstreifen in deutschen Innenstädten. Die Fahrzeuge von Bauunternehmen und Baustofflieferanten müssten insbesondere in unmittelbarer Nähe von Baustellen weiterhin Halte- und Parkgelegenheiten haben, moniert der Spitzenverband der Bauwirtschaft in Hinblick auf eine mögliche Verschärfung der Straßenverkehrsordnung sowie einer zurzeit in immer mehr Kommunen debattierten Verdrängung des Autoverkehrs aus den Zentren.
„Die Straßenverkehrsordnung darf nicht zu einem Bremsklotz der Bautätigkeit werden. Die vorgesehenen massiv ausgeweiteten Halteverbote führen dazu, dass die Ausführung von Bauaufträgen insbesondere in innerstädtischen Lagen erheblich erschwert wird. Die speziellen Erfordernisse des gewerblichen Verkehrs müssen stärker berücksichtigt werden.“ Das erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, vor der morgigen Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrats.
ZDB fordert vom Verkehrsausschuss des Bundesrats Nachbesserungen beim Straßenverkehrsrecht
Der Spitzenverband der deutschen Bauwirtschaft kritisiert insbesondere die geplanten Halteverbotsregelungen. Bauunternehmen wie Baustofflieferanten mit ihren schweren Materialien und Werkzeugen müssen weiterhin die Baustellen direkt erreichen können, auch wenn die gesamte Umgebung zugeparkt ist oder Radschutzstreifen ausgewiesen sind, auf denen nunmehr Halteverbot gilt. Zudem führen die deutlich verschärften Regelungen dazu, dass Baustellenfahrer sehr schnell mit Punkten und Führerscheinverlust konfrontiert werden. „Wir appellieren daher an die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Bundesrats, die vorgesehenen Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Es braucht Nachbesserungen, damit Bauunternehmen auch innerstädtisch Wohnungen bauen können, ohne dass Strafen drohen,“ erklärte Pakleppa.
Der ZDB fordert zudem, die nachgebesserten Regelungen zügig zu beschließen. Im Rahmen der Änderung der StVO wird auch die Autobahn GmbH des Bundes mit notwendigen hoheitlichen Rechten ausgestattet. Wird die Änderung der StVO weiter blockiert, dürfte die neue Betreibergesellschaft nach ihrem Start zum 1. Januar 2021 keine Baustellen auf den Autobahnen errichten. „Die Autobahn GmbH braucht dringend die Sonderrechte für Baufahrzeuge oder Kehrdienste. Hier muss jetzt schnell eine pragmatische Lösung gefunden werden,“ so Pakleppa abschließend.
von Jasch Zacharias
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