von Redaktion
Ampel will Förderung für effiziente Gebäude doch fortsetzen
Kehrtwende nach Protesten von Bauwirtschaft und Wohnungswirtschaft - GdW begrüßt Entscheidung
Berlin – Die Bundesregierung plant laut Medienberichten, die Förderung für Gebäude nach dem Effizienzhaus-40-Standard (EH40) und Sanierungen nun doch fortzusetzen, nachdem die komplette Bundesförderung für effiziente Gebäude am Montag vergangener Woche völlig unerwartet gestoppt wurde. Zudem könnte es Ausnahmeregelungen für Anträge zur EH55-Förderung geben.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die ersten Anzeichen für eine mögliche Fortsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude lassen bislang nur Teillösungen erkennen. Wenn in erster Linie die EH40- und die Sanierungsförderung unter anderen Bedingungen wieder aufgenommen werden sollen, ist eine Lösung für den Kern des Problems nicht in Sicht: Ohne eine EH55-Förderung kommt es zu massiven Kostensteigerungen beim Wohnungsbau. Das Ziel der Regierung, mehr bezahlbaren und klimaschonenden Wohnraum zu schaffen, ist damit weiter in großer Gefahr. Eine Gesamtlösung für die Fortsetzung der BEG-Förderung muss her.
Gerade im sozialen Wohnungsbau ist eine Förderung mindestens auf dem Niveau des EH55-Programms zwingend notwendig. Wenn dieses Programm endgültig abgeschafft wird, dann müsste die Soziale Wohnraumförderung um exakt den ausbleibenden Förderbetrag erhöht werden.
Fest steht in jedem Fall: Für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen, die im Vertrauen auf die Regierung Förderung im EH55-Programm beantragt haben, ist eine Zuschussvariante zwingend notwendig. Zudem dürfen die Konditionen für das EH40-Programm und die Sanierungsförderung keinesfalls verschlechtert werden, wenn sie die gewollte Wirkung für einen klimaschonenden Neubau und Bestand erzielen sollen.
Durch den abrupten Förderstopp sind außerdem bei vielen Wohnungsunternehmen Planungsschäden entstanden. Im Vertrauen auf die EH55-Förderung sind vielerorts hohe Kosten für Planungsleistungen sowie die Vorbereitung und Erschließung von Baugrundstücken aufgelaufen. Für die betroffenen Wohnungsunternehmen muss es deshalb eine Härtefallregelung geben, ansonsten sind die Auswirkungen des Förderstopps existenzgefährdend.
Die konkreten Folgen eines länger andauernden Fördereinbruchs, der unbedingt verhindert werden muss, werden aufgrund der sehr langfristig angelegten Bauplanung erst ab etwa Mitte des kommenden Jahres erkennbar sein. Wenn nicht zügig eine adäquate Gesamtlösung für die BEG-Förderung gefunden wird, droht ein Einknicken der Neubau- und Sanierungszahlen, was die Wohnungsbau- und Klimaziele deutlich weiter in die Ferne rücken würde.
Die aktuelle Ankündigung lässt zumindest erkennen, dass bei den politisch Verantwortlichen Realitätssinn eingekehrt ist. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Details der neuen Regelungen konkret aussehen werden. Bei der weiteren Ausgestaltung der Förderung müssen die entscheidenden Akteure aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft intensiv mit einbezogen werden. Denn die konkreten Auswirkungen ihrer Entscheidungen müssen von den politisch Verantwortlichen erkannt und desaströse Kurzschlussentscheidungen wie der Förderstopp künftig vermieden werden.“
Bild: Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Foto: GdW / Nils Hasenau)
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