Gastkommentar - von Gastautor
Das Bürokratiemonster der Dokumentationspflicht
Gastbeitrag von RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
Der Mindestlohn und die Bauwirtschaft – das ist eigentlich eine Erfolgsgeschichte, die 1997 begonnen hat. In der damaligen wirtschaftlichen Gesamtsituation stellte die Einführung des Mindestlohns eine wirksame Maßnahme dar, um Lohn- und Sozialstandards in der deutschen Bauwirtschaft zu schützen. Die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns bei den gewerblichen Mitarbeitern ist daher bei uns seit Jahren selbstverständlich. Doch was uns jetzt in Bezug auf die Dokumentationspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes von der Bundesarbeitsministerin am Neujahrstag auf den Tisch gelegt wurde, entbehrt jeder betriebspraktischen Vernunft und führt schlichtweg nicht zu mehr, sondern zu weniger Akzeptanz des Mindestlohns. Im Kern verlangt das Gesetz jetzt auch für die rund 150.000 Angestellten ein minutiöses Aufschreiben der Überstunden. Aber bei unseren Angestellten müssen und wollen wir darauf vertrauen, dass die Arbeit zum Wohle des Unternehmens erledigt wird ohne das Aufschreiben von Überstunden. Diese Vertrauensarbeitszeit wird ja auch entsprechend honoriert und stellt ein wesentliches Merkmal der Personalführung am Bau dar.
So glaubten wir zunächst an einen verfrühten Aprilscherz, als wir das Gesetz schwarz auf weiß vor uns liegen hatten. Zwar enthielt der Text die zuvor nach zähem Ringen mit dem Ministerium auf knapp 3.000 Euro gesenkte Einkommensgrenze, bis zu der Überstunden aufzuzeichnen sind; aber ein Halbsatz war hinzugekommen, der folgenden Wortlaut hat: …“und für die der Arbeitgeber seine nach §16 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes bestehenden zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und zur Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen tatsächlich erfüllt“. Diese Formulierung bedeutet in der Konsequenz, dass jede Überstunde über 8 Stunden Regelarbeitszeit hinaus zu dokumentieren und zu kontrollieren ist, so wie es das Arbeitszeitgesetz - übrigens von 1938 - vorschreibt. Da Überstunden jedoch besonders bei höher qualifizierten Mitarbeitern anfallen, beispielsweise bei Polieren und Bauleitern, die deutlich mehr als 3.000 Euro verdienen, gerade weil sie nicht nach der Stechuhr arbeiten, wird die 3.000-Euro-Grenze faktisch wieder ausgeweitet. Wir werden gezwungen, jede Überstunde haarklein aufzuschreiben und die Unterlagen zwei Jahre aufzubewahren! Hiermit mutiert das Mindestlohngesetz zu einem Überstunden-Aufschreibegesetz. Das hat mit der ursprünglichen Absicht des Mindestlohns nichts mehr zu tun.
Und dann soll in Zukunft auch noch der Zoll für die Kontrolle dieser Unterlagen zuständig sein! Wir bezweifeln ernsthaft, dass es dem Zoll mit seinen rund 6.700 Mitarbeitern gelingen kann, der Aufdeckung von echten Mindestlohnunterschreitungen nachzugehen, wenn er bei mehr als 40 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland neben den Mindestlöhnen auch die Überstunden kontrollieren soll.
Gegen diesen Kontrollwahn setzen wir Vertrauen. Ein Problem ist zu lösen, eine Statik neu zu berechnen, damit die Baustelle nicht stillsteht - all dies lässt sich manchmal nicht innerhalb eines 8-Stunden-Tages erledigen. Dabei ziehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einem Strang. Arbeitgeber stellen Mitarbeiter ein, die sich engagieren und mit denen sie gemeinsam Erfolge erzielen wollen. Und Arbeitnehmer werden dafür entsprechend entlohnt, wenn sie sich nicht als Erbsenzähler verstehen. Dieses Modell der Vertrauensarbeitszeit ist die Basis unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Es ist in jeder modernen arbeitsteiligen Welt völlig normal und sollte gefördert und nicht behindert werden. Die Aufzeichnungspflicht würgt dieses Engagement nicht nur ab, sondern kriminalisiert das zugrunde gelegte Vertrauen.
Wir nehmen das so nicht hin und werden in einem ersten Schritt die Verordnung gutachterlich prüfen lassen. Wir stellen uns die Frage, ob diese so weitreichende Änderung, die in letzter Minute durch die Bundesarbeitsministerin ohne Einbindung der Kabinettsmitglieder eingebracht wurde, überhaupt so hätte vorgenommen werden dürfen. Mittlerweile gibt es ja die Zusage der Bundesministerin, die Dokumentationspflichten in einigen Monaten nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Wir hoffen, bis dahin eine neue Regelung zu finden. Dabei werden wir uns auch bei anderen Ressorts Rückendeckung holen. Wir wissen, dass viele damit nicht glücklich sind.
Aber wir wollen auch eine ernsthafte Diskussion darüber anstoßen, ob ein Gesetz von Anfang des vorigen Jahrhunderts noch in die heutige Zeit passt. Soweit mir bekannt ist, hat die Globalisierung und Digitalisierung unserer Arbeitswelt vor Deutschland keineswegs Halt gemacht. Ganz im Gegenteil. Unsere Wirtschaft fußt auf Außenhandel, der sich bekanntlich nicht um Arbeitszeitverordnungen von 1938 schert. Wir brauchen daher für die moderne Arbeitswelt flexible Regelungen, die all die typischen Ausprägungen wie Geschäftsreisen, Home-Office oder das Arbeiten von unterwegs mit mobilen Endgeräten abbilden. Aber statt sich darüber Gedanken zu machen, kümmert sich das Bundesarbeitsministerium in einer neuen Arbeitsstättenverordnung und technischen Regeln lieber um Archivräume, in denen mindestens 17 C° zu herrschen haben, beheizbare Dixie-Toiletten mit und ohne Handwaschbecken und reglementiert auch den heimischen Telearbeitsplatz. All dies zeigt doch nur, wie weit entfernt das Ministerium von der Lebens- und Arbeitsrealität der Menschen ist.
von Gastautor