Baumaschinen-Spezial -

Der Weg zur umweltfreundlichen Baumaschine

Entwicklung der Abgasvorschriften in Europa – Herausforderung für die Hersteller

DBU/Berlin – Seit dem Jahr 1996 reguliert die Europäische Union (EU) die Abgase von Baumaschinen. Den Anfang machte die Abgasnorm Stage I im Jahre 1996. Die aktuelle Norm Stage IV wurde 2014 eingeführt. Zwischen beiden Abgasnormstufen liegt eine Reduktion der Rußpartikelemission von 95 Prozent. Der erlaubte Stickstoffoxid-Ausstoß sank von Stage I zu Stage IV sogar um 96 Prozent.

Die gesetzliche Grundlage für die Abgasnormen bildet die EU-Richtlinie 97/68/EG vom 16. Dezember 1997. Die Verschärfung der Vorschriften erfolgte durch die EU-Richtlinien 2001/63/EG, 2002/88/EG, 2004/26/EG.

Die Richtlinien unterscheiden nicht nur zwischen den Abgasnormen Stage I bis IV, sondern auch nach den Leistungsklassen der Motoren, die in den Baumaschinen verbaut sind. Motoren mit einer Leistung von über 560 Kilowatt unterliegen in Europa nicht der Abgasregulierung. Gleiches gilt für ganz kleine Motoren.

Verschärfung der Grenzwerte
Laut Stage 1 durften Motoren von „mobilen Arbeitsgeräten“ – wie es in der Richtlinie offiziell heißt – mit einer Leistung von 130 bis 560 Kilowatt 10 Gramm Stickstoffoxide (NOX) pro Kilowattstunde ausstoßen, der Grenzwert für Rußpartikel lag bei 0,6 Gramm pro Kilowattstunde.
Stage II verringerte den zulässigen Ausstoß der Rußpartikel um zwei Drittel auf 0,2 Gramm pro Kilowattstunde, der Grenzwert für Stickstoffoxide sank auf 6,6 Gramm pro Kilowattstunde.
Stage IIIA sah keine weitere Reduktion der Rußpartikelemission vor, indes der Ausstoß der Stickstoffoxide (NOX) auf 4 Gramm pro Kilowattstunde gesenkt wurde.
Mit Stage IIIB kam es zu einer weiteren Halbierung der NOX-Emission auf 2 Gramm pro Kilowattstunde. Noch drastischer war der Einschnitt bei den erlaubten Rußpartikeln im Motorenabgas der Baumaschinen. Hier erfolgte eine Absenkung des Grenzwertes um 87,5 Prozent von 0,2 auf 0,025 Gramm pro Kilowattstunde.
Stage IV, die aktuell gültige europäische Abgasnorm, sieht eine weitere Reduktion der Stickstoffoxide von 2 auf 0,4 Gramm pro Kilowattstunde vor, was einer Grenzwertabsenkung um 80 Prozent entspricht. Der Rußpartikelausstoß blieb unverändert auf dem Niveau der Abgasnorm Stage IIIB.
Die technischen Lösungen, mit denen die Hersteller die strikten Vorschriften umgesetzt haben, sind teils sehr unterschiedlich. Abgasnachbehandlungen, Partikelfilter und Nachverbrennungslösungen sind weit verbreitet.

US-amerikanisches Reglement
Zum Glück für die großen, global agierenden Baumaschinenhersteller gibt es nur geringe inhaltliche Unterschied zwischen den Abgas-Regulierungsvorschriften für Baumaschinen in den USA und in Europa. Selbst die Einführungszeitpunkte der gestuften Abgasvorschriften unterscheiden sich nur geringfügig. Der einzige nennenswerte Unterschiede besteht darin, dass in den USA alle Baumaschinenmotoren den Regulierungsvorschriften unterliegen, während in Europa ganz kleine und ganz große Motoren (mehr als 560 Kilowatt) nicht der Regulierung durch die EU unterliegen.

Die amerikanische EPA-Richtlinien Stufe IV interim (benannt nach der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde Environmental Protection Agency EPA) ist vergleichbar mit der europäischen Stage-IIIB-Vorschrift. Die EPA-Norm Stufe IV final legt ungefähr gleich strenge Grenzwerte fest wie die EU-Norm Stage IV.

Erschienen in Ausgabe: Juli 2015 | Seite 10

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