von Redaktion

Drei von vier Unternehmen scheitern beim Datenschutz

Nur 24 Prozent sind „DSGVO-konform“ – Abmahnwelle bleibt bislang aus

DBU/Berlin – Mehr als fünf Monate nach Fristablauf hadert die deutsche Wirtschaft weiterhin mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVO). Erst ein Viertel (24 Prozent) der Unternehmen in Deutschland hat die DSGVO vollständig umgesetzt. Weitere 40 Prozent haben die Regeln größtenteils umgesetzt, drei von zehn (30 Prozent) teilweise. Gerade erst begonnen mit den Anpassungen haben fünf Prozent der Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter mehr als 500 deutschen Unternehmen, die der Digitalverband Bitkom vorgestellt hat.

Bei einer früheren Bitkom-Befragung im Mai 2018 hatten bereits 24 Prozent der Unternehmen die Selbsteinschätzung gegeben, bis zum Ende der Umsetzungsfrist vollständig DSGVO-konform zu sein. „Die Bilanz ist ernüchternd. Bei der Umsetzung der DS-GVO haben sich viele Unternehmen klar verschätzt. Für andere ist die komplette Umsetzung wohl kein zeitliches Problem, sondern ein Ideal, das gar nicht zu erreichen ist“, sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin für Recht und Sicherheit. Probleme mit den Folgen der DSGVO haben insbesondere auch Handwerker. So haben nach Informationen der Landesvereinigung Bauwirtschaft in Niedersachsen einige Lieferanten von Handwerksmaterial mehr oder weniger unentdeckt ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert und darin die Rechte von Handwerkern bei der Haftung von Materialmängel beschnitten.
So hätten Handwerker, die unwissentlich fehlerhaftes Material verbauen, seit Jahresanfang eigentlich Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten. Einige Lieferanten hätten diesen Haftungsanspruch jedoch in den AGBs ausgeschlossen.

Probleme mit der Umsetzung der DSGVO haben nicht nur Unternehmen. Wie Alexander Rabe, Geschäftsführer des eco – Verbands der Internetwirtschaft auf der Internetseite „security-Insider.de“ einräumte haben auch Gerichte und Aufsichtsbehörden viel mit der Umsetzung der neuen Verordnung zu tun. „Über einige offene Fragestellungen in der Auslegung der DSGVO werden sicher Gerichte entscheiden müssen. Aber das sollte die Aufsichtsbehörden nicht davon abhalten, ihre Vorstellungen und Maßgaben für Prüfungen vorzustellen“, so Rabe.

Indes hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vohoff vor Fehlinformationen über die neue DSGVO gewarnt. Laut Voßhoff seien zuvor Gerüchte über eine drohende Abmahnwelle sowie massenhaft verhängter Bußgeldbescheide durch die Behörden kursiert. „Solche Szenarien sind jedoch ausgeblieben“, sagte die Datenschutzbeauftragte.

von Redaktion

Erschienen in Ausgabe: Seite 5 | November 2015

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