von Jasch Zacharias
EugH kippt feste Honorare für Architekten und Ingenieure
Rechtsexperte Dr. Ralf Averhaus: Urteil bedeutet Zäsur für Beschaffung von Planungs- und Überwachungsleistungen.
DBU/ Berlin - Bislang gab es in Deutschland eine feste Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 04.07.2019 entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen. Das Urteil hat Auswirkungen auf die gesamte Baubranche.
„Das heutige Urteil des EuGH stellt eine wichtige Zäsur für die Beschaffung von Planungs- und Überwachungsleistungen dar. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) europäisches Recht verletzt. Daher ist zu erwarten, dass die Bundesregierung die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze künftig abschaffen wird. Spätestens dann dürfen auch Honorare vereinbart werden, die den bisher geltenden Preisrahmen der HOAI unter- oder überschreiten. Es zeichnet sich ab, dass die HOAI als unverbindlicher Referenzrahmen beibehalten wird, da sich ihr System zur Honorarfindung in der Praxis bewährt hat. Der EuGH hat nur ein kleines „Türchen offen gelassen“: Deutschland könnte die Mindestsätze allenfalls dann „retten“, wenn Planungsleistungen künftig garantiert nur von Personen erbracht werden dürfen, die einer zwingenden berufs- oder kammerrechtlichen Aufsicht unterliegen und ihre fachliche Eignung nachgewiesen haben,“ so Dr. Ralf Averhaus, von Leinemann und Partner Rechtsanwälte.
von Jasch Zacharias
Erschienen in Ausgabe: Online