Steuerpolitik -
Grunderwerbsteuer flutet Länderkassen
Einnahmen auf Rekordhöhe. Verband kritisiert Folgen der „Steuerspirale“
DBU/Berlin – Die Grunderwerbsteuer spült den Ländern so viel Geld in die Kassen wie niemals zuvor. Laut Bundesfinanzministerium haben die Ländereinnahmen durch die Grunderwerbsteuer 2017 die Rekordsumme von 13,14 Milliarden Euro erreicht – gegenüber dem Vorjahr ein Plus von fast sechs Prozent. Damit setzt sich eine Rekordjagd fort, die 2012 startete und zu mehr als einer Verdoppelung des Grunderwerbsteuer-Aufkommens binnen sechs Jahre führte. Wirtschaftsvertreter sehen die Steuerflut skeptisch und verweisen auf deren Negativfolgen. „Der Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge ist durch diese Steuerspirale für viele Menschen nicht mehr möglich“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. „Die Schmerzgrenze für die Mittelschicht ist mehr als erreicht“, so BFW-Präsident Ibel weiter.
Seit der Förderalismusreform 2006 bestimmen die Bundesländer den Grunderwerbsteuersatz selbst. Mit dieser neugewonnen Kompetenz gehen die Bundesländer sehr unterschiedlich um. So haben Bayern und Sachsen bis heute keine Erhöhung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer vorgenommen, der Steuersatz liegt nach wie vor bei 3,5 Prozent. Die anderen Ländern hingegen haben die Steuerschraube zum Teil deutlich anzogen: So haben das Saarland und Berlin seit 2006 schon dreimal den geltenden Steuersatz erhöht: in Berlin auf aktuell 6 Prozent, im Saarland sogar auf 6,5 Prozent.
Steuerhöhe sehr uneinheitlich
Damit gehört das Saarland zur Gruppe der Länder mit dem höchsten Grunderwerbsteuersatz, zu der auch Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Thüringen gehören. In absteigender Steuersatzhöhe folgen Berlin und Hessen, wo beim Erwerb eines Grundstückes sechs Prozent Steuer anfallen; fünf Prozent fallen in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt an; Hamburg erhebt vier Prozent Grunderwerbsteuer.
Ausbremsen von Investitionen
„Angesichts des riesigen Mangels an bezahlbaren Wohnraum, kann es nicht sein, dass Länder und Kommunen versuche, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen“, so BFW-Präsident Ibel. Er fordert, die Grunderwerbsteuer bundesweit auf ein „investitionsfreundliches Niveau abzusenken. Bereits in den 1980er Jahren habe eine Steuerreform-Kommission festgestellt, dass ein Satz von maximal zwei bis drei Prozent gesamtwirtschaftlich vertretbar sei, so der BFW-Präsident.
Erschienen in Ausgabe: Februar 2018 | Seite 2