Baurecht - von Redaktion
Kein Bauwerk ohne Baugrunderkundung
Die neue VOB macht zusätzliche Untersuchungen erforderlich
Bad Wurzach – Die Rechtssprechung ist eindeutig: Der Bauherr ist allein für den Baugrund und das Baugrundrisiko verantwortlich. Er ist verpflichtet, den Baugrund zu erkunden sowie diesen vollständig und richtig zu beschreiben bzw. dafür einen geotechnischen Sachverständigen einzuschalten.
Ende 2015 wurde der Ergänzungsband der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) eingeführt. Die neue Auflage stellt eine grundlegende Änderung der aktuellen Fassung dar: Die Boden- und Felsklassen 1-7 nach DIN 18300 gibt es nicht mehr.
Für jedes Projekt sind individuelle Beschreibungen von so-genannten „Homogenbereichen“ zu erstellen. Für jeden dieser Homogenbereiche werden nun die geotechnischen Eigenschaften des Bodens durch die spezifischen boden- und felsmechanischen Kennwerte beschrieben. Dies schafft Kostenklarheit, Planungssicherheit und mindert das Konfliktpotenzial. In der Vergangenheit wurde häufig am falschen Ende gespart.
Die Erkundung des Untergrundes für ein zu errichtendes Bauwerk erfolgt im Allgemeinen mit Bohrungen und Sondierungen. Die Mindestanforderungen an Anzahl, Abstand und Tiefe der Baugrundaufschlüsse werden in der gültigen Normung bauwerksabhängig festgelegt. Für die Beschreibung des Baugrunds in Homogenbereiche sind darüber hinaus umfangreiche Feld- und Laborversuche erforderlich. Die Ergebnisse der Baugrunderkundung werden dann gemäß DIN EN 1197 (EC) in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst und entsprechend bewertet.
Auch bei einem kleineren, vermeintlich einfachen Bauvorhaben sollte nicht auf die Hilfe eines geotechnischen Sachverständigen verzichtet werden. Um unliebsame Überraschungen als Bauherr oder Planer zu vermeiden, empfiehlt BauGrund Süd, eines der führenden Unternehmen auf dem Gebiet der oberflächennahen Geothermie, folgendes zu beachten:
• Kein Bauwerk ohne Baugrunderkundung,
• Der Baugrund muss frühzeitig erkundet werden, damit baugrundbedingte Mehrkosten erkannt und bei der weiteren Planung berücksichtigt werden können,
• Rechtzeitige Einbindung eines geotechnischen Sachverständigen,
• Bei der Wahl des geotechnischen Sachverständigen nicht den niedrigsten Preis bevorzugen; Orientierung an den Referenzen ist geboten.
Der geotechnische Sachverständige trägt dazu bei, dass rechtzeitig geeignete Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden, um von Beginn an die Weichen für den Erfolg des Bauvorhabens richtig zu stellen.
von Redaktion
Erschienen in Ausgabe: Juli 2016 | Seite 9