Bürokratie -

„Österreichische“ Strafen bei Datenschutzvergehen

DIHK will individuelle Sanktionen aushandeln

DBU/Berlin – Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist ein Bürokratie-Ungetüm und besitzt seit Ende Mai Gesetzeskraft. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die ersten Unternehmen in einem der zahllosen Fallstricke des 99 Artikel starken Regelwerks verfangen. Ihnen drohen massive Strafen. Bis zu 20 Mio. Euro können die Behörden als Vergehensstrafe verhängen. Unternehmen können sogar dazu verdonnert werden, vier Prozent ihres globalen Jahresumsatz an die staatliche Strafkasse zu überweisen.
Die drakonisch anmutenden Strafen gehen dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK zu weit. Zudem hält DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke viele Regelungen der Datenschutzgrundverordnung für „extrem bürokratisch, teilweise unnötig und kaum sinnvoll“ in den betrieblichen Alltag zu integrieren. Rechtsexperte Wernicke macht sich öffentlich dafür stark, bei der Strafbemessung dem Vorbild Österreichs zu folgen, das eine „bemerkenswerte Lösung“ gefunden habe.
In der Alpenrepublik haben Unternehmen quasi einen „Freischuss“. Es werde zunächst verwarnt, so Wernicke. Sollten trotz erfolgter Zurechtweisung Strafsanktionen nötig werden, dann ist die Höhe der Strafe streng „an die Verhältnismäßigkeit“ geknüpft. Das heißt, die konkreten Fallumstände fließen in das individuelle Strafmaß ein. So können kleinere Unternehmen auf weniger drakonische Strafen hoffen.

Erschienen in Ausgabe: Juni 2018 | Seite 1

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