Baupolitik - von Redaktion

Umweltschützer wettern gegen Gesetz für schnelleren Straßenbau

Klagewelle gegen Gesetzesnovelle befürchtet. Baugewerbe: „Schritt in die richtige Richtung“

DBU/Berlin – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Planungsverfahren im Verkehrswegebau wird sein Ziel verfehlen. Das behaupten führende Umweltverbände. Die geplanten Einschränkungen des Umweltrechts „würden die Verfahren verzögern statt sie zu beschleunigen“, weil eine Klagewelle dagegen zu erwarten sei, teilte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit drei weiteren Verbänden. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) dagegen lobt den Gesetzentwurf als „Schritt in die richtige Richtung“. Es sei richtig, bei bestimmten Bauvorhaben statt eines langwierigen Planfeststellungsverfahren künftig eine schnellere Planungsgenehmigung zu möglichen, so ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Paleppa. „So wird schneller Baurecht geschaffen.“

Mit dem Mitte Juli beschlossenen Gesetzentwurf will die schwarz-rote Bundesregierung Sanierungs-, Ausbau- und Neubauprojekte der Verkehrsinfrastruktur schneller umsetzen. CSU-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer versprach der Branche „mehr Tempo beim Infrastrukturbau“. Das Gesetzesvorhaben hatte Scheuers Amtsvorgänger und CSU-Parteikollege Alexander Dobrindt 2017 auf den Weg gebracht.
Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem vor, dass bereits vor Erlass des Planfeststellung mit vorbereitenden Arbeiten begonnen werden kann. Außerdem soll künftig ein Projektmanager für die effiziente Abwicklung des Planungsverfahrens sorgen.

Nachbessern für Brückenbau
Aus Sicht von Verbandsvertreter Pakleppa geht der Entwurf der Merkel-Regierung nicht weit genug. Der ZDB-Hauptgeschäftsführer bezweifelt, dass das Gesetz auch bei Ersatzneubauten greifen werde. Denn diese „werden im Straßenbau meistens nicht an exakt der gleichen Stelle errichtet“ wie der Vorgängerbau, so Pakleppa. „Zumindest für den Brückenbau müsste der Gesetzentwurf in diesem Sinne nachgebessert werden.“
Diese Meinung vertritt selbst die mitregierende SPD. Laut Sören Bartol, Fraktions-Vize der Partei im Bundestag, kann der vorliegende Gesetzentwurf nur „ein erster Schritt sein“. Er fordert noch „mutigere“ Schritte von der Bundesregierung. Niemand verstehe, „warum wir einem Ersatzbau einer bestehenden Brücke noch einmal ein komplettes Planfeststellungsverfahren durchlaufen müssen“, so Bartol.

„Nullvariante“ prüfen
BUND, Deutsche Umwelthilfe und Naturschutzbund Nabu sehen nur in einem „frühzeitigen und umfassenden Beteiligungsprozess“ die Möglichkeit, Genehmigungs- und Planungsverfahren zu beschleunigen. Die Umweltverbände sprechen sich bei Straßenplanungen für „das frühzeitige Prüfen von Alternativen mit Nullvariante“ aus. Das heißt, es solle der Verzicht auf das geplante Bauvorhaben geprüft werden.

Bauherren-Kompetenz ausbauen
ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa sieht den Staat aktuell nur eingeschränkt in der Lage, die im Gesetz angestrebte Beschleunigung auch umzusetzen. Hierfür seien entsprechende Planungskapazitäten auf Seiten der öffent­lichen Bauherren nötig, so Pakleppa. „Diese müssen dringend gestärkt werden.“
Das aktuelle Gesetzesvorhaben ist das dritte seiner Art seit der Wiedervereinigung. Im Dezember 2006 war das „Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben“ in Kraft. Dieses vereinheitliche Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen auf zehn Jahre und löste das „Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz“ ab, das seit 1991 in den ostdeutschen Länder gültig war. 

von Redaktion

Erschienen in Ausgabe: August 2018 | Seite 1

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