Politik -

"Brücken-Teilzeit schränkt Handlungsfreiheit ein"

Betriebe ab 45 Mitarbeiter sind betroffen. Halbtagskräfte zählen voll

DBU/Berlin – Der von der Bundesregierung geplante Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Brückenteilzeit beschneidet „das Selbstverständnis von Betriebsinhabern“. Das sagte Hogler Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, (ZDH) mit Blick auf die von der schwarz-roten Bundesregierungen geplanten Einführung eines Rechtsanspruchs der Arbeitnehmer auf befristete Teilzeit.
Laut ZDH-Generalsekretär Schwannecke gehört es zum Selbstbild der Unternehmer, „die Organisation der Arbeitszeit selbst in der Hand zu haben. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Schwannecke diese unternehmerische Entscheidungskompetenz in Gefahr.
Das Papier der Bundesregierung sieht den individuellen Anspruch auf Brückenteilzeit erst ab einer Betriebsgröße von 45 Mitarbeiter. Dieser „vermeintlich hohe Schwellenwert“ könne schnell mittelständliche und insbesondere Filialstruktur im Handwerk treffen, so Unternehmensvertreter Schwannecke. Zudem fordert bei der rechtlichen Ermittlung der Betriebsgröße die Teilzeitbeschäftigten nur „anteilig ihrer Arbeitszeit“ einzurechnen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das, aus seiner Sicht, „überfällige“ Gesetzesvorhaben der Regierung. „Das ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung zu mehr Arbeitszeitsouveränität und Selbstbestimmung der Beschäftigten“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Doch sei der Kabinettsentwurf deutlich hinter den gewerkschaftlichen Vorstellungen zurückgeblieben.

Erschienen in Ausgabe: Juli 2018 | Seite 2

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