Wann gilt Architektenleistung als abgenommen?

Baurecht - von Gastautor

Frankfurt am Main (Hessen) – Die Abnahme der Leistung hat im Werkvertragsrecht fundamentale Bedeutung. Mit der Abnahme wird die erbrachte Leistung als vertragsgerecht anerkannt, zugleich wird damit die Gegenleistung – der Werklohn des Unternehmers – fällig. Schließlich beginnen mit der Abnahme die Gewährleistungsfristen. Da auch der Architektenvertrag in der Regel einen Werkvertrag darstellt – geschuldet ist eine ordnungsgemäße Planung –, trifft dieses Regime auch auf den Architektenvertrag zu.

In dem vorliegenden Fall beauftragte ein Auftraggeber einen Planer mit Architekten- und Tragwerksplanerleistungen für ein

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Keine Ansprüche bei Schwarzarbeitsabreden

Recht - von Redaktion

Frankfurt am Main (Hessen) – Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt bei seiner strengen Linie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit: Mit Urteil vom 10. April 2014 (Az. VII ZR 241/13) hat das oberste deutsche Gericht in Zivilsachen entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen hat, für seine Werksleistung keine Bezahlung verlangen kann.

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